Inklusionsbegleitung

Inklusionsbegleitung

Wir bieten Inklusionsbegleitung wenn Kinder und Jugendliche aufgrund der Schwere ihrer Behinderung und/oder aufgrund von starken Verhaltensauffälligkeiten auf individuelle Unterstützung angewiesen sind, die durch das Personal der besuchten Einrichtung nicht erbracht werden kann. Die Rechtsgrundlagen sind in § 35a SGB VIII festgelegt.

„Der Mensch, der gebildet ist, ist derjenige, der lernt zu lernen.“ — Carl R. Rogers

Inklusionsbegleitung für Kinder und Jugendliche

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Diese Hilfe wird angeboten für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen in den Bereichen Verhalten, Lernen und Alltagsbewältigung. Mit unserer Arbeit möchten wir die Persönlichkeit, die Eigenständigkeit, den Entwicklungsstand und die persönlichen Kompetenzen des betreuten Kindes bzw. Jugendlichen unterstützen.

Durch eine regelmäßige und engmaschige Kommunikation, sowie eine hohe Transparenz im gesamten Entwicklungsprozess kann ein positiver Austausch aller Beteiligten gelingen. In unserem systemischen Grundverständnis verstehen wir, dass Veränderungen in einem Lebensbereich auch Veränderungen in anderen Systemen zur Folge hat. Daher sind die gute Zusammenarbeit und ein offener Austausch aller Beteiligten essenziell, um die festgelegten Ziele zu erreichen und langfristig zu verankern.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

Eingliederungshilfe

Inklusions­begleitung